Arbeitszeitrechner

Arbeitsstunden pro Monat aus Wochenstunden und Arbeitstagen berechnen

Arbeitsverträge nennen Wochenstunden, Gehaltsabrechnungen und Minijob-Grenzen rechnen in Monaten. Für die Umrechnung gibt es zwei Wege: den Durchschnitt mit einem Wochenfaktor, der jeden Monat gleich behandelt, und die Zählung der tatsächlichen Arbeitstage eines bestimmten Monats.

Wochenstundenhauch 38,5 oder 38:30
Monatsgehalt brutto€für den Stundenlohn

Monatsstunden

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Monatsstunden TVöD

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Jahresstunden

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Soll pro Tag

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Stundenlohn

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Faktor 4,33 oder 4,35: Wochenstunden in Monatsstunden umrechnen

Ein Monat hat im Durchschnitt keine ganzen Wochen. Die Monatsstunden entstehen deshalb aus den Wochenstunden mal einem Wochenfaktor. Zwei Faktoren sind üblich, und sie führen zu leicht unterschiedlichen Ergebnissen.

Monatsstunden = Wochenstunden × 4,33 (52 ÷ 12) oder × 4,348 (365,25 ÷ 7 ÷ 12)
4,33
52 Wochen geteilt durch 12 Monate, genau 4,333. Dieselbe Zahl ergibt die 13-Wochen-Methode (13 Wochen ÷ 3 Monate), die in der Entgeltfortzahlung und bei Durchschnittsberechnungen verwendet wird. Das Jahr hat aber 52 Wochen und einen Tag, in Schaltjahren zwei Tage; diese fehlen in der Rechnung.
4,348
365,25 Tage geteilt durch 7 Tage und 12 Monate. Der Faktor zählt die überzähligen Tage und Schaltjahre mit. Der TVöD rechnet das Stundenentgelt mit dem 4,348-fachen der Wochenarbeitszeit; in Arbeitsverträgen steht oft der gerundete Wert 4,35.

Der Unterschied beträgt bei 40 Wochenstunden 0,6 Stunden im Monat. Für die Rückrechnung gilt dieselbe Formel umgekehrt: Monatsstunden ÷ 4,33 = Wochenstunden. Ein Vertrag über 130 Monatsstunden entspricht 30 Wochenstunden.

Monatsstunden bei 10 bis 40 Wochenstunden

WochenstundenMonat × 4,333Monat × 4,348Jahr × 52
1043,33 h43,48 h520 h
1565,00 h65,22 h780 h
2086,67 h86,96 h1.040 h
25108,33 h108,70 h1.300 h
30130,00 h130,44 h1.560 h
35151,67 h152,18 h1.820 h
38,5166,83 h167,40 h2.002 h
39169,00 h169,57 h2.028 h
40173,33 h173,92 h2.080 h

Die Werte sind Durchschnitte und eignen sich für Gehalt, Stundensatz und Vertragsangaben. Der tatsächliche Monat schwankt bei 40 Wochenstunden zwischen etwa 160 und 184 Stunden, je nach Zahl der Werktage und Feiertage. Ein Monat mit 20 Arbeitstagen ergibt 160 Stunden, einer mit 23 Arbeitstagen 184 Stunden. Bei festem Monatsgehalt ändert das am Lohn nichts; bei Stundenlohn schwankt die Abrechnung mit.

Tarifliche Wochenarbeitszeiten liegen für Bund und Kommunen (TVöD) bei 39 Stunden, im TV-L je nach Land und Gruppe bei 38,5 bis 40 Stunden, in der Metall- und Elektroindustrie bei 35 Stunden im Westen, in vielen Branchentarifen zwischen 37 und 40 Stunden. Das Arbeitszeitgesetz kennt keine 40-Stunden-Grenze; es setzt 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt (siehe Höchstarbeitszeit).

Arbeitstage und Stunden pro Monat 2026

Wer die Stunden eines bestimmten Monats braucht, zählt die Arbeitstage und multipliziert mit der täglichen Sollzeit. Das Jahr 2026 hat 261 Wochentage von Montag bis Freitag. Davon fallen 7 bundesweite Feiertage auf einen Wochentag; der Tag der Deutschen Einheit und der 2. Weihnachtstag liegen auf einem Samstag und kosten keinen Arbeitstag.

Monatsstunden real = Arbeitstage im Monat × Sollzeit pro Tag  |  Mai 2026: 18 × 8 h = 144 h
Arbeitstage 2026 bei 5-Tage-Woche, ohne landesspezifische Feiertage
MonatMo–FrBundesweite FeiertageArbeitstageStunden bei 8 hStunden bei 7:42 h
Januar22121168 h161,7 h
Februar20020160 h154,0 h
März22022176 h169,4 h
April22220160 h154,0 h
Mai21318144 h138,6 h
Juni22022176 h169,4 h
Juli23023184 h177,1 h
August21021168 h161,7 h
September22022176 h169,4 h
Oktober22022176 h169,4 h
November21021168 h161,7 h
Dezember23122176 h169,4 h
2026 gesamt26172542.032 h1.955,8 h

Die 7:42-Stunden-Spalte gilt für 38,5 Wochenstunden. Für Teilzeit mit festen Arbeitstagen wird nur gezählt, was auf die eigenen Arbeitstage fällt: Wer montags frei hat, verliert durch Ostermontag und Pfingstmontag keinen Arbeitstag, wer freitags frei hat, ist von Karfreitag, 1. Mai und 1. Weihnachtstag nicht betroffen.

Arbeitstage pro Monat nach Bundesland

Je nach Bundesland sinkt die Zahl weiter. 2026 fallen auf einen Wochentag: Heilige Drei Könige (6. Januar, Dienstag), Fronleichnam (4. Juni, Donnerstag) und der Buß- und Bettag in Sachsen (18. November, Mittwoch). Auf ein Wochenende fallen dagegen Internationaler Frauentag in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern (8. März, Sonntag), Mariä Himmelfahrt (15. August, Samstag), Weltkindertag in Thüringen (20. September, Sonntag), Reformationstag (31. Oktober, Samstag) und Allerheiligen (1. November, Sonntag).

Arbeitstage und Jahresstunden 2026 bei 5-Tage-Woche und 8 Stunden, vor Urlaub
BundeslandZusätzlicher Feiertag an einem WochentagArbeitstageStunden
Baden-WürttembergHeilige Drei Könige, Fronleichnam2522.016 h
BayernHeilige Drei Könige, Fronleichnam2522.016 h
Berlin–2542.032 h
Brandenburg–2542.032 h
Bremen–2542.032 h
Hamburg–2542.032 h
HessenFronleichnam2532.024 h
Mecklenburg-Vorpommern–2542.032 h
Niedersachsen–2542.032 h
Nordrhein-WestfalenFronleichnam2532.024 h
Rheinland-PfalzFronleichnam2532.024 h
SaarlandFronleichnam2532.024 h
SachsenBuß- und Bettag2532.024 h
Sachsen-AnhaltHeilige Drei Könige2532.024 h
Schleswig-Holstein–2542.032 h
Thüringen–2542.032 h

In Bayern gilt Mariä Himmelfahrt nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung, in Augsburg kommt das Friedensfest hinzu; beide liegen 2026 auf einem Samstag. Fronleichnam ist in Teilen Sachsens und Thüringens ebenfalls Feiertag, dort sinkt die Zahl um einen weiteren Tag. Maßgeblich ist der Arbeitsort, nicht der Wohnort.

Stundenlohn aus dem Monatsgehalt

Der Stundenlohn ist das Bruttomonatsgehalt geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden. Der Faktor wirkt direkt auf das Ergebnis: Eine größere Monatsstundenzahl senkt den Stundenlohn.

Stundenlohn = Bruttomonatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33 oder 4,348)
MonatsgehaltWochenstundenMonatsstunden (× 4,33)Stundenlohn
2.000 €2086,6 h23,09 €
2.500 €40173,2 h14,43 €
3.000 €40173,2 h17,32 €
3.000 €38,5166,7 h18,00 €
4.000 €39168,9 h23,69 €

Bei 3.000 € brutto und 40 Wochenstunden ergibt sich mit 4,33 ein Stundenlohn von 17,32 €, mit 4,348 dagegen 3.000 ÷ 173,92 = 17,25 €. Bei 100 Überstunden macht der Faktor 7 € Unterschied. Maßgeblich ist der Faktor aus Vertrag, Tarif oder Betriebsvereinbarung; fehlt er, ist 4,33 die übliche Näherung.

Die Rechnung dient auch zur Prüfung des Mindestlohns. Ein Vollzeitgehalt bei 40 Stunden muss 2026 mindestens 13,90 € × 173,33 h = 2.409,33 € betragen, 2027 mit 14,60 € mindestens 2.530,67 €. Unbezahlte Überstunden senken den tatsächlichen Stundenlohn: Wer bei 2.500 € regelmäßig 45 statt 40 Stunden arbeitet, kommt auf 2.500 ÷ 194,9 h = 12,83 € und liegt damit unter dem Mindestlohn.

Minijob: Stunden bei Mindestlohn

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt (Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro). Daraus folgt eine feste Höchstzahl an Stunden, die bei Mindestlohn ohne Überschreitung der Grenze möglich ist.

Höchststunden im Monat = Verdienstgrenze ÷ Stundenlohn  |  603 € ÷ 13,90 € = 43,4 h
JahrMindestlohnVerdienstgrenze pro MonatStunden pro MonatStunden pro Woche
202613,90 €603 €43,4 hrund 10 h
202714,60 €633 €43,4 hrund 10 h

Die Stundenzahl bleibt fast gleich, weil Grenze und Mindestlohn gemeinsam steigen. Bei höherem Stundenlohn sinkt sie: Bei 15 € sind es 40,2 Stunden, bei 18 € 33,5 Stunden. Maßgeblich ist das regelmäßige Entgelt im Jahresdurchschnitt; einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld zählen mit. Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten in bis zu zwei Monaten pro Jahr ist unschädlich.

Jahresarbeitsstunden nach Urlaub und Feiertagen

Aus den Wochenstunden ergibt sich eine Jahressumme, die bezahlte Urlaubs- und Feiertage enthält. Die tatsächlich geleisteten Stunden liegen deutlich darunter.

Nach Vertrag

40 Wochenstunden × 52 Wochen = 2.080 Stunden. Die Zahl ist die Basis für das Jahresgehalt und enthält Urlaub und Feiertage.

Tatsächlich gearbeitet

254 Arbeitstage − 30 Urlaubstage = 224 Tage; 224 × 8 Stunden = 1.792 Stunden im Jahr 2026, in Bayern mit 252 Arbeitstagen 1.776 Stunden.

Mit Krankheitstagen

Bei durchschnittlich 15 Krankheitstagen bleiben 209 Tage, also 1.672 Stunden. Kranktage sind bezahlt, aber nicht geleistet.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, das sind 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Bei Teilzeit wird er anteilig umgerechnet: Arbeitstage pro Woche × 24 ÷ 6, bei 3 Tagen also 12 Urlaubstage. Tarifverträge wie der TVöD sehen 30 Tage vor. Für die Jahresplanung gilt: Arbeitstage des Jahres minus Urlaubstage, multipliziert mit der täglichen Sollzeit.