Stundenzettel führen: Pflichtangaben, Fristen und Excel-Vorlage
Ein Stundenzettel hält pro Arbeitstag fest, wann gearbeitet wurde und wie lange. Er dient drei Zwecken: der Lohnabrechnung, dem Nachweis gegenüber Zoll und Arbeitsschutzbehörde und dem Beleg bei Streit über Überstunden. Für jeden Zweck gelten eigene Anforderungen an Inhalt, Frist und Aufbewahrung.
Netto für den Zettel
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Aufzeichnen bis
–
Frist § 17 MiLoG: 7 Kalendertage
Aufbewahren bis mindestens
–
2 Jahre nach der Aufzeichnungsfrist
Überstunden verjähren
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3 Jahre zum Jahresende, ohne Ausschlussfrist
Pflichtangaben pro Arbeitstag
Das Gesetz verlangt weniger, als die meisten Vorlagen abfragen. Für Minijobber und die Branchen nach § 17 MiLoG sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit vorgeschrieben. Nach dem Arbeitszeitgesetz ist bisher nur die Arbeitszeit über 8 Stunden werktäglich aufzuzeichnen; nach dem BAG-Beschluss von 2022 ist die gesamte Arbeitszeit zu erfassen. Ein brauchbarer Stundenzettel enthält darüber hinaus Datum, Pausen und die Netto-Arbeitszeit, damit sich jede Zeile nachrechnen lässt.
| Datum | Beginn | Ende | Pause | Netto | Vermerk |
|---|---|---|---|---|---|
| Mo 30.03.2026 | 08:00 | 16:30 | 30 min | 8:00 | |
| Di 31.03.2026 | 08:00 | 17:00 | 45 min | 8:15 | Überstunde angeordnet (E-Mail Frau K.) |
| Mi 01.04.2026 | 22:00 | 06:00 | 30 min | 7:30 | Schicht endet Do 02.04. |
| Do 02.04.2026 | 8:00 | U (Urlaub, Gutschrift Soll) | |||
| Fr 03.04.2026 | 8:00 | F (Karfreitag, Gutschrift Soll) | |||
| Woche | 39:45 | Soll 40:00, Saldo −0:15 |
- Kopfzeile: Name, Personalnummer oder Arbeitsort, Monat und vertragliche Wochenstunden.
- Pro Tag: Datum mit Wochentag, Beginn, Ende, Pausen (als Dauer oder mit Uhrzeit), Netto-Arbeitszeit.
- Abwesenheiten: feste Kürzel wie U (Urlaub), K (Krankheit), F (Feiertag), FA (Freizeitausgleich), damit Gutschriften erkennbar sind.
- Bei Bedarf: Projekt oder Tätigkeit, Einsatzort, Zuschlagsstunden (Nacht, Sonntag, Feiertag), Unterschrift.
Nachtschichten werden mit dem Beginn-Datum eingetragen, damit sich die Stunden dem Starttag zuordnen lassen. Für Zuschläge kann eine zusätzliche Spalte die Stunden in der Nachtzeit oder nach Kalendertag getrennt ausweisen (siehe Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit). Welche Zeiten überhaupt hineingehören, etwa Umkleiden oder Dienstreisen, klärt Was zählt als Arbeitszeit.
Zeiterfassungspflicht seit dem BAG-Beschluss
Arbeitgeber müssen die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Das folgt aus dem Urteil des EuGH vom 14.05.2019 (C-55/18) und dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21). Das BAG leitet die Pflicht aus dem Arbeitsschutzgesetz ab (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG): Ohne Erfassung lässt sich nicht kontrollieren, ob Höchstarbeitszeit und Ruhezeit eingehalten werden. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung im ArbZG fehlt bislang; 2026 liegt ein Referentenentwurf vor, der eine elektronische Aufzeichnung am Tag der Arbeitsleistung vorsieht, mit Übergangsfristen für kleine Betriebe.
- Die Pflicht trifft den Arbeitgeber. Die Erfassung darf er an die Beschäftigten delegieren, er muss sie aber kontrollieren.
- Die Form ist bisher frei: Papier, Excel, App oder Terminal, solange die Aufzeichnung verlässlich, objektiv und zugänglich ist.
- Die Pflicht gilt für Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Leiharbeit, Außendienst und Homeoffice. Ausgenommen sind leitende Angestellte nach § 18 ArbZG.
- Ein unmittelbares Bußgeld für fehlende Gesamterfassung gibt es noch nicht; die Behörde kann die Erfassung aber anordnen, und ein Verstoß gegen die Anordnung ist bußgeldbewehrt. Für Zeiten über 8 Stunden und im Bereich des MiLoG gelten die Bußgelder schon heute.
- Die Pflicht ändert nichts an der Darlegungslast bei Überstunden: Wer Vergütung verlangt, muss weiterhin darlegen, wann er gearbeitet hat und dass der Arbeitgeber die Mehrarbeit veranlasst hat (siehe Überstunden berechnen).
Führt der Betrieb ein elektronisches System ein, hat der Betriebsrat bei der Ausgestaltung mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG), nicht aber beim Ob. Beschäftigte können nach Art. 15 DSGVO eine Kopie der über sie gespeicherten Zeitdaten verlangen; das ist im Streit um Überstunden oft der schnellste Weg zu den Daten des Arbeitgebers.
Minijob: Aufzeichnung binnen 7 Tagen
Für Minijobber, außer in Privathaushalten, und für Beschäftigte in den Branchen nach § 2a SchwarzArbG verlangt § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Arbeitstag folgenden Kalendertags aufgezeichnet sein. Wer am Dienstag, 3. März, arbeitet, muss die Zeit bis zum Ablauf des 10. März festhalten.
| Betroffen | Beispiele |
|---|---|
| Minijobber (geringfügig Beschäftigte) | alle Branchen, außer Minijobs in Privathaushalten |
| Branchen nach § 2a SchwarzArbG, alle Beschäftigten | Baugewerbe, Gaststätten und Beherbergung, Personenbeförderung, Spedition, Transport und Logistik, Schaustellergewerbe, Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau, Fleischwirtschaft, Prostitutionsgewerbe, Wach- und Sicherheitsgewerbe |
Die Frist läuft kalendertäglich, nicht in Arbeitstagen. Wochenenden und Feiertage verlängern sie nicht. Ein Zettel, der einmal am Monatsende ausgefüllt wird, erfüllt die Pflicht nicht. Für Beschäftigte mit hohem, verstetigtem Monatsentgelt entfällt die Pflicht nach der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung.
Werden Überstunden im Minijob auf ein Arbeitszeitkonto gebucht, müssen sie binnen 12 Monaten durch Freizeit ausgeglichen oder ausgezahlt werden, und das Konto darf monatlich höchstens 50 % der vereinbarten Arbeitszeit aufnehmen (§ 2 Abs. 2 MiLoG). Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht sind Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 30.000 €; kontrolliert wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.
Excel-Stundenzettel mit Nachtschicht-Formel
Ein Stundenzettel in Excel braucht pro Zeile vier Eingaben und einige Formeln. Das Datum steht in A, Beginn in B, Ende in C, die Pause in Minuten in D; die erste Datenzeile ist im Beispiel Zeile 2. Uhrzeiten werden im 24-Stunden-Format mit Doppelpunkt eingegeben (22:00), sonst liest Excel sie als Text.
| Spalte | Inhalt | Formel oder Format |
|---|---|---|
| A | Datum | Format TTT TT.MM.JJJJ zeigt den Wochentag mit an |
| B, C | Beginn, Ende | Format hh:mm |
| D | Pause in Minuten | Zahl, zum Beispiel 30 |
| E | Netto-Arbeitszeit | =REST(C2-B2;1)-D2/1440, Format [h]:mm |
| F | Dezimalstunden | =E2*24, Format Zahl mit 2 Stellen |
| G | Soll des Tages | =WENN(WOCHENTAG(A2;2)>5;0;8/24), Format [h]:mm |
| H | Saldo in Dezimalstunden | =(E2-G2)*24, Format Zahl |
| I | Pflichtpause nach § 4 ArbZG | =WENN(F2>9;45;WENN(F2>6;30;0)), Ergebnis in Minuten |
| J | Pause ausreichend? | =WENN(D2>=I2;"ok";"zu kurz") |
| K | Ruhezeit zum Vortag | =((A3+B3)-(A2+C2+(C2<B2)))*24, ab Zeile 3, Ergebnis in Stunden, unter 11 = Verstoß |
Die Funktion REST sorgt dafür, dass eine Schicht von 22:00 bis 06:00 Uhr 8 Stunden ergibt statt minus 16. In der Ruhezeitformel addiert der Ausdruck (C2<B2) einen Tag, wenn die Schicht über Mitternacht ging. Die Summe der Spalte E steht in einer eigenen Zelle mit dem Format [h]:mm; sonst springt die Anzeige nach 24 Stunden auf null zurück. Den Saldo in Dezimalstunden zu führen vermeidet die Rauten, die Excel bei negativen Zeiten zeigt.
- Feiertage lassen sich in einer eigenen Liste hinterlegen und in Spalte G mit
ZÄHLENWENN(Feiertage;A2)auf Soll 0 setzen, bei Gutschrift auf das volle Tagessoll. - Eingabezellen farbig markieren und die Formelzellen über „Blatt schützen“ sperren, damit niemand versehentlich eine Formel überschreibt.
- Pro Monat ein Tabellenblatt anlegen und den Saldo des Vormonats in die erste Zeile übernehmen; so entsteht ein einfaches Zeitkonto.
- Den fertigen Monat als PDF speichern. Die PDF-Datei ist der Nachweis, die Excel-Datei das Werkzeug.
Wer keine eigene Tabelle bauen will, rechnet einzelne Tage oder Wochen im Arbeitszeitrechner und überträgt die Werte; der Wochenmodus gibt die Zeilen als CSV aus, die Excel direkt öffnet.
Abzeichnen und Korrekturen
Eine Unterschrift ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie schafft aber einen Nachweis, dass beide Seiten die Zeiten kennen, und macht aus erfassten Überstunden gebilligte Überstunden. Das ist bei Streit der wichtigste Zusatz zum Zettel.
- Den Zettel wöchentlich oder zum Monatsende von der Person selbst und von Vorgesetzten abzeichnen lassen, jeweils mit Datum.
- Fehler auf Papier nicht überschreiben oder mit Korrekturflüssigkeit entfernen, sondern durchstreichen, sodass der alte Wert lesbar bleibt, und den richtigen Wert mit Datum und Kürzel daneben schreiben.
- In Excel oder Software eine Änderungsspalte mit altem Wert, neuem Wert, Datum und Grund führen; viele Systeme protokollieren Änderungen automatisch.
- Nachträge für vergessene Tage mit dem tatsächlichen Datum der Nachtragung kennzeichnen, damit die 7-Tage-Frist nachvollziehbar bleibt.
- Weigert sich die Führungskraft abzuzeichnen, den Zettel per E-Mail übersenden. Die E-Mail belegt, dass der Arbeitgeber die Zeiten kannte.
Aufbewahrung zwei Jahre
| Pflicht | Frist | Norm |
|---|---|---|
| Aufzeichnung der Arbeitszeit über 8 Stunden werktäglich | mindestens 2 Jahre | § 16 Abs. 2 ArbZG |
| Aufzeichnung für Minijob und Branchen nach § 2a SchwarzArbG | mindestens 2 Jahre ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt, im Inland und in deutscher Sprache | § 17 MiLoG |
| Stundenzettel als Grundlage der Lohnabrechnung | 6 Jahre als Unterlage zum Lohnkonto, 8 Jahre als Buchungsbeleg | § 41 EStG, § 147 AO |
| Eigene Notizen zur Absicherung von Ansprüchen | bis zum Ablauf der Verjährung: 3 Jahre zum Jahresende | § 195 BGB |
Die ersten drei Zeilen betreffen den Arbeitgeber. Beschäftigte sind nicht zur Aufbewahrung verpflichtet, sollten die eigenen Zettel aber mindestens drei volle Kalenderjahre behalten, weil Ansprüche auf Überstundenvergütung erst dann verjähren. Nach Ablauf der Fristen müssen Arbeitgeber die Daten löschen, soweit keine andere Pflicht ihre Speicherung verlangt.
Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice
Bei Vertrauensarbeitszeit verzichtet der Arbeitgeber auf die Kontrolle der Lage der Arbeitszeit, nicht auf deren Erfassung. Die Beschäftigten bestimmen selbst, wann sie arbeiten, tragen die Zeiten aber ein, und der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass das geschieht und die Grenzen des ArbZG eingehalten werden. Vertrauensarbeitszeit ist damit weiter zulässig, nur nicht als Verzicht auf jede Aufzeichnung.
Im Homeoffice gilt dasselbe: Beginn, Ende und Pausen am Tag der Leistung festhalten, nicht am Monatsende schätzen. Private Unterbrechungen werden wie Pausen eingetragen. Abends beantwortete dienstliche E-Mails gehören mit Uhrzeit in den Zettel, weil sie Arbeitszeit sind und die Ruhezeit von 11 Stunden neu beginnen lassen.
Online-Rechner, Excel oder Software: welches Hilfsmittel passt
Online-Rechner
Schnelle Einzel- oder Wochenrechnung ohne Anmeldung, mit Prüfung von Pausen und Ruhezeit. Er speichert kein Archiv, taugt also für die Rechnung und die Kontrolle, nicht als dauerhafter Nachweis.
Excel-Vorlage
Günstig und anpassbar, gut für Einzelpersonen und kleine Betriebe. Risiken sind Formelfehler und mehrere Versionen derselben Datei; Blattschutz, ein festes Ablageverzeichnis und PDF-Export pro Monat helfen.
Zeiterfassungssoftware
Laufende Erfassung per App, Browser oder Terminal, Schichtplan, Änderungsprotokoll und Export für die Lohnabrechnung. Sie lohnt sich ab einer Handvoll Beschäftigter und erfüllt am ehesten die geplante elektronische Pflicht.